Werden Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) auf Wohnungseigentumsobjekten errichtet, entsteht eine rechtliche Parallelität zwischen der die GEA errichtenden und betreibenden Erzeugergemeinschaft und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen und die Wechselwirkungen zwischen der Erzeugergemeinschaft der GEA und der Wohnungseigentümergemeinschaft im Spannungsfeld zwischen Energie-, Gesellschafts- und Wohnungseigentumsrecht.

