FischereiV
LGBl-V 2024/74
Bzgl der Meldung der Fangergebnisse und der Fischeinsätze wurde die Möglichkeit geschaffen, nach Maßgabe vorhandener technischer Möglichkeiten, die Aufzeichnungen, Bekanntgaben, Eintragungen, Meldungen und Übermittlungen in elektronischer Form zu übermitteln.

