Schonzeiten-Verordnung
LGBl-S 2024/87
Mit der Nov wurde eine Schonzeit für den Goldschakal von 16. 3. bis 30. 9. eingeführt. Die Änderung trat mit 17. 10. 2024 in Kraft.
Schonzeiten-Verordnung
LGBl-S 2024/87
Mit der Nov wurde eine Schonzeit für den Goldschakal von 16. 3. bis 30. 9. eingeführt. Die Änderung trat mit 17. 10. 2024 in Kraft.
