Vogelgesundheitsverordnung
BGBl II 2024/303
Die V dient der Prävention des Eintrags von Vogelseuchen in Betriebe sowie der Überwachung von Vogelseuchen in Österreich. Ebenso wurde die Geflügelpest-V 2007 angepasst und ist anzuwenden auf die Bekämpfung der Infektion mit den niedrigpathogenen Viren der Aviären Influenza.

