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EAG-Herkunftsnachweise sind Rechtspositionen ihrer Inhaber:innen, kalenderjahrbezogene Gültigkeitsbeschränkungen aber nicht gesetzwidrig

RechtsprechungJudikaturMaximilian SchlenkRdU 2025/143RdU 2025, 305 - 308 Heft 6 v. 9.12.2025

Art 19 RL (EU) 2018/2001 ; §§ 81, 83 EAG; §§ 129b, 130 GWG 2011; § 7 Abs 2 G-KenV; Art 139 Abs 1 Z 3 B-VG

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