Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt
LGBl-St 2025/68
Das G über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt wurde im Rahmen der Kundmachung des Stmk InformationsfreiheitsanpassungsG 2025 adaptiert: Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit wurde ersetzt durch die Pflicht zur Geheimhaltung.

