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Abfallrecht

Gesetzgebung & VerwaltungBundesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2025/112RdU 2025, 253 Heft 5 v. 8.10.2025

V über das Abfallende von feuerfesten Abfällen

BGBl II 2025/166

Die V nennt Bedingungen für ein vorzeitiges Abfallende bei feuerfesten Abfällen (Recycling-Refractories). Bei Einhaltung der spezifischen Anforderungen an die Qualität, die Behandlung sowie die Qualitätssicherung, welche in Anh 1 näher spezifiziert sind, kann der Abfallbesitzer das Abfallende für feuerfeste Werkstoffe (Recycling-Refractories-RCR), die aus feuerfesten Abfällen hergestellt worden sind, erklären.

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