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Bautechnische Regelungen als "Umweltschutzvorschriften"? Anwendung der Aarhus-Konvention im Licht der neuen EU-Gebäuderichtlinie

BeitragAufsatzAlfred Benny AunerRdU 2024/90RdU 2024, 153 - 158 Heft 4 v. 1.8.2024

Gebäude in der EU sollen bis 2050 emissionsfrei sein. Das sieht die neue "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vor, die ua bautechnische Vorgaben für die Energieeffizienz baulicher Anlagen und die Nutzung erneuerbarer Energien festlegt. Bautechnik wird damit noch stärker zum Klimaschutz beitragen. Das wirft die Frage nach der Anwendbarkeit der Aarhus-Konvention auf. Müssen der (betroffenen) Öffentlichkeit (Umweltorganisationen, Nachbarn) künftig Beteiligungs- und Überprüfungsrechte zur Wahrung von bautechnischen Energieeffizienzvorschriften zukommen? Sind bautechnische Vorschriften "Umweltschutzvorschriften"?

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