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Kärnten

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2024/47RdU 2024, 71 Heft 2 v. 8.4.2024

Kärntner WeinbauriedenV

LGBl-K 2024/4

Mit der Nov wurden die Weinbaurieden gem § 2 Z 6 Krnt WeinbauG 2020 geändert. Diese wurden mit Grundstücken angeführt und nach Bezirk und Riede und Katastralgemeinde aufgegliedert.

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