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Kärnten

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2024/145RdU 2024, 245 Heft 6 v. 3.12.2024

Kärntner Bau-ÜbertragungsV

LGBl-K 2024/58

Die Besorgung der Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei betreffend Betriebsanlagen nach der GewO, die einer gewerbebehördlichen Genehmigung bedürfen, und bauliche Anlagen, die neben der Baubewilligung auch einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen, wurde mit der Nov von folgenden Gemeinden auf die BH Spittal an der Drau übertragen: Gemeinde Trebesing, allerdings nur betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, Marktgemeinde Obervellach und Marktgemeinde Lurnfeld.

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