Dieser Beitrag setzt sich mit der nachbarrechtlichen Gefährdungshaftung nach § 364a ABGB analog auseinander. Aufbauend auf dem bisherigen Meinungsstand werden ergänzende Argumente für die Analogie ins Treffen geführt, wobei zentral bei den - in der bisherigen Diskussion eher stiefmütterlich behandelten - Bergwerksanlagen angesetzt wird, für die eine beh Genehmigung nach dem Gesetzeswortlaut keine Voraussetzung für eine Haftungsverschärfung ist.

