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Replik auf Katalan/Jantscher, Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot im Lichte der EU-Notfallverordnung und der RED III, RdU 2024/7

ReplikAufsatzEdmund PrimoschRdU 2024/115RdU 2024, 197 - 199 Heft 5 v. 7.10.2024

Kürzlich vertraten Katalan und Jantscher im gemeinsamen Beitrag RdU 2024/7, 8 die Meinung, sowohl § 33d WRG als auch die darauf beruhenden Sanierungsprogramme wären unionsrechtswidrig, weil mit der EU-Notfall-VO (FN 1) und der RED III (FN 2

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