Altlastenatlas-Verordnung
BGBl II 2022/447
Mit der 1. Altlastenatlas-V-Nov 2022 wurde die Altlasten-V novelliert und ergänzt. Es wurden bestehende Altlasteneinträge in den Anh 2, 3, 4 und 9 geändert und weitere Altlasten in den Anh 3, 4 und 5 angefügt.

