Der europäische Artenschutz nimmt in Projektgenehmigungsverfahren (insb in Bezug auf Windparks) eine wesentliche Rolle ein: Zunächst bestimmt er ob seiner Erhebungserfordernisse die Dauer der Projektierungsphase, anschließend stehen die eingereichten Projekte regelmäßig im Verdacht, bei ihrer Umsetzung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszulösen. IdZ wird der Artenschutz bisweilen auch aus naturschutzfremden Motiven gerade aufgrund seiner wesensimmanenten Unsicherheiten sowie unscharfen rechtlichen Vorgaben vorgeschoben, um Vorhaben zu verhindern. Hier setzt der Beitrag an, der die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisieren und überschießende Forderungen entkräften soll, die den juristischen Vorgaben widersprechen.

