Der Rat der EU und das EP haben Anfang November eine vorläufige politische Einigung über eine VO über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) erzielt. Durch den Rechtsakt werden die MS zu Maßnahmen verpflichtet, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden sollen.