Art 4 Abs 4, Art 6 Abs 1 RL 92/43/EWG
1. Irland hat dadurch, dass es 217 der 423 in seinem Hoheitsgebiet liegenden Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren als besondere Schutzgebiete ausgewiesen hat, gegen seine Verpflichtungen aus Art 4 Abs 4 FFH-RL verstoßen.