Am 7. 4. 2022, gerade noch rechtzeitig vor dem ersten Fördercall für Photovoltaikanlagen, ist die neue EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (die Verordnung) in Kraft getreten. Gem ihrem § 1 regelt sie die Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern, die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen, die Neuerrichtung von Windkraftanlagen sowie die Neuerrichtung von Anlagen auf Basis von Biomasse. Der erste Fördercall für PV-Anlagen hat gezeigt, dass in der Praxis für die Projektwerber bei der Durchführung der Förderanträge durchaus noch (wichtige) Fragen offen sind.

