Mit LGBl-O 2022/78 wurde die OÖ UmgebungslärmschutzV - Anlagen erlassen. Mit dieser wurde festgelegt, dass die Bundes-UmgebungslärmschutzV auch für alle dem OÖ USchG 1996 unterliegenden Anlagen im Ballungsraum Linz gelten.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

