Die Änderung eines UVP-genehmigten Vorhabens nach Zuständigkeitsübergang auf die MaterienBeh ist ein bislang "unbeackertes" Feld. Ist es zulässig, dass die MaterienBeh im Zuge von Änderungsanträgen während des Betriebes im Nachhinein die UVP-Genehmigung aushöhlt?
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