Mit LGBl-B 2020/10, ausgegeben am 16. 3. 2020, wurde die V anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus, mit der das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, erlassen. Mit dieser V wurde das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen sowie Zeltlagern iSd Bgld Camping- und MobilheimplatzG, LGBl-B 1982/44, idF LGBl-B 2018/38, untersagt.
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