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Replik zur Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten Zum Beitrag Braumüller/Gruber, Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten - öffentliche Interessen und Stand der Technik, RdU 2019/81, 143

BeitragSchwerpunkt WasserrechtAufsatzRoland GrasponRdU 2020/5RdU 2020, 22 - 24 Heft 1 v. 12.2.2020

Ist es fraglich, wann die Voraussetzungen der Einhaltung des Standes der Technik gegeben sein müssen? Ist der Zweck, also die Absicht des Gesetzgebers, diesbezüglich unklar?

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