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Verhinderung von Leerflügen VO (EU) 2020/459 des EP und des Rates v 30. 3. 2020 zur Änderung der Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der EU, ABl L 2020/99, 1

Aktuelles UmweltrechtEuroparechtAufsatzVerena Madner, Birgit HollausRdU 2020/59RdU 2020, 112 Heft 3 v. 12.6.2020

Die EU hat mit der vorliegenden VO die Bestimmungen über Zeitnischen auf Flughäfen ("slots") vorübergehend ausgesetzt. Fluggesellschaften sind damit nicht mehr verpflichtet, die ihnen zugewiesenen slots zu nutzen, um sie in der nächsten Saison zu behalten.

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