Bei der Darstellung der Entscheidungen des VwGH zum Wasserrecht aus den Jahren 2017 und 2018 zeigt sich das gewohnte Bild: Es sind nicht so sehr die zahlreichen Novellen der letzten Jahre und Jahrzehnte, die den VwGH beschäftigen; vielmehr ist es in erster Linie der "Kernbestand" des WRG, der immer wieder neue Probleme und Fragen aufwirft.
Schlagwörter: