Mit LGBl-T 2020/1, ausgegeben am 3. 1. 2020, wurde das Tir BienenwirtschaftsG 2019 erlassen. Dieses G gilt für das Halten und die Zucht von Bienen und die Wanderung mit Bienen. Die Bienenwanderung soll jedermann ohne zeitliche Beschränkungen gestattet bleiben, die Verpflichtungen des Bienenhalters wurden konzentriert und übersichtlich zusammengefasst.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.