Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann auch zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses für von einem Wohnungseigentumsobjekt ausgehende Störungen bestehen.
Dass das emittierende und das beeinträchtigte Wohnungseigentumsobjekt Teil derselben Liegenschaft sind, steht der (analogen) Anwendung des § 364a ABGB nicht im Weg.

