Mit LGBl-T 2020/88, ausgegeben am 6. 8. 2020, wurde die Tir GassicherheitsV 2014 geändert. Die V regelt die bau-, sicherheits- und brandschutztechnischen Erfordernisse bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Überprüfung von Erdgas- und Flüssiggasanlagen, die dem Geltungsbereich des Tiroler Gas-, Heizungs- und KlimaanlagenG 2013 - TGHKG 2013 - unterliegen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

