Bereits im September 2017 hatte die EK einen Vorschlag zur Änderung der sekundärrechtlichen Bestimmungen über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) vorgelegt. Ziel dieses Vorschlags war es, bekannte Problembereiche aufzugreifen und die EBI zugänglicher, unbürokratischer und leichter handhabbar zu gestalten.