Mit LGBl-V 2019/27, ausgegeben am 2. 4. 2019, wurde das ElektrizitätswirtschaftsG geändert. Mit der Nov des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes wurden die relevanten Grundsatzbestimmungen der "Kleinen Ökostromnovelle", BGBl I 2017/108, im Landesrecht ausgeführt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.