Mit LGBl-T 2019/23, ausgegeben am 28. 2. 2019, wurde das Tir UmwelthaftungsG geändert. Die Nov diente der Anpassung der Bestimmung über die Umweltbeschwerde an die EuGH-Rspr. Ebenso wurde den von der EK geäußerten Bedenken im Mahnschreiben an die Republik Österreich entsprochen, indem die Rechtsvorschriften mit der Umwelthaftungs-RL in Einklang gebracht wurden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.