Mit LGBl-S 2019/22, ausgegeben am 10. 4. 2019, wurde die Schonzeiten-AusnahmeV 2019-2021 erlassen, die nähere Bestimmungen über die Ausnahmen von den Schonvorschriften für bestimmte besonders geschützte Federwildarten - Auer- und Birkwild - enthält.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.