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Parteistellung von Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren

RechtsprechungJudikaturEva Schulev-Steindl, Ferdinand KerschnerRdU 2019/29RdU 2019, 30 - 34 Heft 1 v. 18.2.2019

Art 11 UVP-RL übernimmt in weiten Teilen fast wortgleich Art 9 Abs 2 der AarhK und ist daher im Lichte der Ziele dieses Übk auszulegen.

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