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Der Abschuss geschützter Vögel kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig sein

RechtsprechungJudikaturEva Schulev-Steindl, Erika Wagner, Ferdinand KerschnerRdU 2019/159RdU 2019, 257 - 259 Heft 6 v. 3.12.2019

Die Legaldefinition des Begriffs "Wildschaden" in § 2 Abs 7 TJG kann die unionsrechtliche Schadensumschreibung in Art 9 Abs 1 lit a dritter Fall VSch-RL nicht einschränken.

§ 52 TJG soll Art 9 der RL 2009/147/EG (VSch-RL) umsetzen.

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