Mit LGBl-V 2019/47, ausgegeben am 5. 7. 2019, wurde das Bauproduktegesetz geändert. Ziel der Nov war die Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben, wie der RL 2013/59 /Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und der VO (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.