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Keine Haftung, wenn mangelnde Entscheidungsfähigkeit der Patientin nicht erkennbar

RechtsprechungJudikaturChristian Kopetzki, Aline Leischner-LenzhoferRdM 2026/9RdM 2026, 31 - 35 Heft 1 v. 16.2.2026

§ 24 Abs 2, §§ 252 f, 1298, 1299 ABGB

Ein ärztlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist nur insoweit nicht rechtswidrig, als die Einwilligung des - das Wesen, die Bedeutung und die Tragweite des ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen in ihren Grundzügen erkennenden - Patienten reicht. Maßgebend ist der erklärte Wille des Patienten, nicht aber der innere.

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