Der Grundsatz "digital vor ambulant vor stationär" wurde im Zuge der jüngsten Gesundheitsreformen in Österreich als Leitprinzip etabliert, um die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranzutreiben und eine effizientere Patientenlenkung zu ermöglichen. Dieser Artikel untersucht die rechtliche Bedeutung und Umsetzung dieses Grundsatzes im österreichischen Gesundheitswesen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob es sich hierbei primär um eine gesundheitspolitische Aussage handelt, die zwar rechtlich verankert wurde, aber kaum normative Bedeutung hat, oder ob tatsächlich eine tiefgreifende Transformation der rechtlichen und organisatorischen Strukturen im Sinne eines "Umschreibens der DNA" des österreichischen Gesundheitswesens stattgefunden hat. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, inwieweit eine digitale (Erst-)Versorgung der Patient:innen bereits rechtlich möglich ist. (FN )

