Das Verbot des sog "Social Egg Freezing" - iS der Entnahme und tiefgekühlten Aufbewahrung von Eizellen für die künftige Eigenverwendung - steht schon lange im Verdacht der Verfassungswidrigkeit (mwN Flatscher-Thöni/Voithofer et al
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

