Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) hat im vergangenen Jahr seinen 30. Geburtstag gefeiert. Während es anfänglich die Entwicklung der reproduktionsmedizinischen Technik der In-vitro-Fertilisation und die Geburt der ersten "Retortenbabys" waren, die im Mittelpunkt der Debatte rund um diese Regelungsthematik standen, stellen heute insb neue biomedizinische Möglichkeiten wie die Zeugung "synthetischer Embryonen" aus Stammzellen das FMedG auf den Prüfstand. Daneben bieten trotz des grundlegenden Systemwandels durch das FMedRÄG 2015 auch grundrechtliche Fragen - etwa betreffend den Zugang alleinstehender Personen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung - nach wie vor Anlass zur Diskussion. Ein Stillstand im FMedG ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten.