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Beginn der Verjährungsfrist und Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten

RechtsprechungJudikaturAline Leischner-Lenzhofer, Christian KopetzkiRdM 2023/33RdM 2023, 145 - 148 Heft 4 v. 14.8.2023

§ 1489 ABGB; § 58a ÄrzteG

1. Kann eine Geschädigte die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen, gilt die Kenntnisnahme als in dem Zeitpunkt erlangt, in dem sie ihr bei angemessener Erkundigung zuteilgeworden wäre. Welche Erkundigungen zumutbar sind, hängt vom Einzelfall ab.

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