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Kundmachungen Kärnten: V der Landesregierung, Zl 05-K-GES-3/1-2021, mit der die V der Kärntner Landesregierung, mit der Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2022/58RdM 2022, 25 Heft 1 v. 7.2.2022

K unter LGBl 2021/110 vom 22. 12. 2021.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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