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Kundmachungen Kärnten: V des Landeshauptmannes, Zl 06-ET 4-39/10-2021, mit der die V des Landeshauptmannes, Zl 06-ET 4-39/8-2021, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern verfügt werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2022/50RdM 2022, 25 Heft 1 v. 7.2.2022

K unter LGBl 2021/88 vom 30. 11. 2021.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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