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Kundmachungen Kärnten: V der Kärntner Landesregierung, Zl 05-P-HRD-2/50-2022, mit welcher die Höhe des Rettungsbeitrages nach dem Kärntner Rettungsdienstgesetz festgesetzt wird (Kärntner Rettungsbeitrags-Verordnung 2022 - K-RBV 2022)

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2022/346RdM 2022, 320 Heft 6 v. 7.12.2022

K unter LGBl 2022/84 vom 3. 10. 2022.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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