Kundmachungen Kärnten: V des Landeshauptmannes, Zl 06-ET 4-39/9-2022, mit der die V des Landeshauptmannes, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern verfügt werden, aufgehoben wird
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2022/284RdM 2022, 188 Heft 4 v. 5.8.2022
K unter LGBl 2022/49 vom 8. 6. 2022.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.