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OGH zur Verhältnismäßigkeit und gerichtlichen Kontrolle von Nachuntersuchungen

BeitragAufsatzPatrick KleinbauerRdM 2022/252RdM 2022, 182 - 186 Heft 4 v. 5.8.2022

In seiner Entscheidung zu 10 Ob S 21/21t hat der OGH ausgesprochen, dass die Anordnung von Nachuntersuchungen der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen der sukzessiven Kompetenz der Sozialgerichte unterliege und derartige Nachuntersuchungen verhältnismäßig sein müssen. Dieser Beitrag versucht eine Bewertung und Einordnung der neuen Rsp.

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