Die Gewährleistung der ist notwendig, um Anforderungen des Datenschutzes, der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht und des GTelG 2012 zu entsprechen. Nicht nur vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH ist es, insb bei Lösungen von außerhalb des EWR gelegenen Cloud-Anbietern, dringend geboten, spezifische Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei bedarf es ua einer strengen Prüfung der angewandten IT-Sicherheit (Verschlüsselungsarchitektur etc) und der Vertragsgestaltung.