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Kundmachungen Kärnten: V des Landeshauptmannes von Kärnten, Zl 06-ET 4-39/1-2022, mit der die V des Landeshauptmannes von Kärnten, Zl 06-ET 4-39/11-2021, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern verfügt werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2022/166RdM 2022, 113 Heft 2 v. 4.4.2022

K unter LGBl 2022/5 vom 14. 1. 2022.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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