K einer V, mit der die V betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden, geändert wird (5. Novelle zur 4. COVID-19-MV), unter BGBl II 2022/62.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K einer V, mit der die V betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden, geändert wird (5. Novelle zur 4. COVID-19-MV), unter BGBl II 2022/62.
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