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Kundmachungen Vorarlberg: V des Landeshauptmannes, mit der die Betreuung in Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und durch Tageseltern im ganzen Land eingeschränkt wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/93RdM 2021, 27 Heft 1 v. 15.2.2021

K unter LGBl 2020/73 vom 16. 11. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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