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Aufklärung in Bezug auf Oversizing und/oder Innenrotation der Tibiakomponente?

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2021/330RdM 2021, 198 - 204 Heft 5 v. 1.10.2021

1. Über ein Risiko ist aufzuklären, wenn ein ordentlicher und pflichtgetreuer Durchschnitts-(Fach-)Arzt in der konkreten Situation des behandelnden Arztes gemessen am jeweiligen zumutbaren Erkenntnisstand der Ärzte und den aktuell anerkannten Regeln ärztlicher Kunst in der Lage gewesen wäre, das verwirklichte Risiko abzusehen. Der Umfang der Aufklärungspflicht ist anhand der getroffenen Feststellungen rechtlich zu beurteilen.

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