Im Frühjahr 2021 wurde eine weitere Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes beschlossen, die den Status quo betreffend wöchentliche Arbeitszeit um weitere vier Jahre verlängert und danach die zulässige wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit für weitere drei Jahre mit 52 Stunden begrenzt. Ab 1. 7. 2028 beträgt die zulässige wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit dann maximal 48 Stunden. Die KA-AZG-Novelle 2021 (FN ) wurde mittlerweile im BGBl kundgemacht und trat am 1. 7. 2021 in Kraft.