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Kundmachungen Steiermark: V des Landeshauptmannes der Steiermark, mit der die V, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/285RdM 2021, 154 Heft 4 v. 6.8.2021

K unter LGBl 2021/61 vom 28. 5. 2021.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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